Geschäftsbedingungen
1. Geltung der Bedingungen Die Entsorgung von Abfällen mittels Container- oder Selbstlader-Fahrzeugen durch Kurz & Co. GmbH erfolgt ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen bzw. von Kurz & Co. GmbH künftigen Leistungen. Spätestens mit der Bestellung bzw. Auftragserteilung an Kurz & Co. GmbH, gleich welcher Art (telefonisch oder postalisch), zwecks Container-Erstgestellung bzw. Abfuhr durch ein Selbstladerfahrzeug gelten diese Geschäftsbedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Auftraggebers bzw. Bestellers unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen werden hiermit widersprochen.
2. Allgemeines Baustellen, Lagerplätze, Einfahrten und Gehwege sind vom Auftraggeber bzw. Besteller oder dessen beauftragten Personen so herzurichten, dass diese Stellen von Kurz & Co. GmbH Fahrzeugen zum Zweck der Auftragserledigung bedenkenlos und ohne Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer befahren werden können. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass die Schuttlagerstellen oder Containerstandplätze so ausreichend abgesperrt und gesichert sind, dass Kurz & Co. GmbH am bestellten Platz die Leistungen problemlos erbringen kann. Wartezeiten, z.B. auf Polizei oder Abschleppdienst etc., werden auf dem Leistungsnachweis vermerkt. Der Berechnungsfaktor von Kurz & Co. GmbH beträgt 60€ netto pro Stunde.
3. Wartezeit Der Fahrer von Kurz & Co. GmbH ist bevollmächtigt, selbst vor Ort zu entscheiden, ob er wartet, bis die Bedingungen für die Erbringung der Leistung gegeben sind, oder wegfährt (weil dadurch andere Termine nicht eingehalten werden können) und später bzw. am nächsten Tag die Leistung ausführt. Sollte dieser Fall eintreten, so handelt es sich um eine vergebliche Anfahrt, die zu Lasten des Auftraggebers bzw. Bestellers geht.
4. Container und Containerabfall Beim Bestellen von Containern ist der Auftraggeber bzw. Besteller verpflichtet, die genaue Bezeichnung der Abfallart zu nennen. Die Standzeit des Containers ist 7 Kalendertage kostenfrei. Ab dem 8. Tag fällt eine Mietgebühr von 3,00 € netto je Tag an. Die Kurz & Co. GmbH weist den Kunden nicht auf den Ablauf der mietfreien Stellzeit hin. Sollte bei Entleerung eines Containers festgestellt werden, dass eine abweichende Abfallart enthalten ist, gehen sämtliche Mehrkosten zu Lasten des Auftraggebers bzw. Bestellers. Sollte es sich dabei um Asbest oder kontaminierte Stoffe handeln, wird der Abfall dem Auftraggeber bzw. Besteller zurückgeführt. Sollte die Deponieleitung darauf bestehen, dann ist Kurz & Co. GmbH verpflichtet, die Polizei und Umweltbehörden zu benachrichtigen und den Verursacher (Auftraggeber bzw. Besteller) und die Firma bekanntzugeben. Die von Kurz & Co. GmbH aufgestellten Container sind vom Auftraggeber bzw. Besteller, sofern diese auf öffentlichen Straßen, Plätzen, Grundstücken stehen, bei den zuständigen Behörden anzuzeigen bzw. anzumelden. Gegebenenfalls meldet Kurz & Co. GmbH die Container maximal 10 Tage an. Der Auftraggeber bzw. Besteller hat die Pflicht den Auftrag bei der Bestellung zu erteilen. Bei Nichteinhaltung dieser Verkehrsbestimmung gehen sämtliche Bußgelder bzw. Schadensersatzansprüche Dritter zu Lasten des Auftraggebers bzw. Bestellers. Die von Kurz & Co. GmbH im Auftrag zur Verfügung gestellten Container fallen in die Aufbewahrungspflicht des Auftraggebers bzw. Bestellers und müssen mit Sorgfalt behandelt werden. Für eventuelle Schäden, die fahrlässig oder durch Beauftragung Dritter zwecks Entleerung bzw. Leergreifen entstehen, ist der Auftraggeber bzw. Besteller in voller Höhe verantwortlich. Für die von Kurz & Co. GmbH im Auftrag abgestellten Container, die auf Wunsch des Auftraggebers bzw. Bestellers vor Ort, d.h. auf Fahrbahnen, Gehwegen, Grundstücken und Plätzen stehen, sind die gesetzlichen Bestimmungen u.a. Absicherungen zu beachten und einzuhalten. Kurz & Co. GmbH übernimmt keine Haftung oder Ersatzansprüche, die aus den vorgenannten Gründen entstehen. Sämtliche Schäden bzw. Ersatzansprüche gehen zu Lasten des Auftraggebers bzw. Bestellers oder von ihm beauftragten Personen.
5. Haftung Für verursachte Schäden, die durch Kurz & Co. GmbH-Fahrer, bzw. Fahrzeuge entstehen, haftet Kurz & Co. GmbH bis zu der Höhe, die aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen des AGNB-Versicherungsvertrages als Ersatz festgelegt sind. Weitergehende Haftung ist ausdrücklich ausgeschlossen.
6. Terminvereinbarung Kurz & Co. GmbH-Terminzusagen für Container- und Selbstladerentsorgung sind immer unverbindlich anzusehen, da diese in erheblichen Umfang von den Verkehrs- und Wetterverhältnissen abhängig sind.
7. Vertragsbestimmung Sofern eine vertragliche Vereinbarung zwischen Kurz & Co. GmbH und Auftraggeber nicht abgeschlossen ist, sind Kurz & Co. GmbH Leistungsnachweise als Vertragsgrundlage rechtskräftig. Als Rechnungsgrundlage sind Kurz & Co. GmbH-Leistungsnachweise vom Auftraggeber bzw. Besteller oder beauftragten Personen auf Richtigkeit zu prüfen und zu unterzeichnen (sofern die Baustelle besetzt ist). Nachträglich auftretende Differenzen sind daher gegenstandslos.
8. Zahlungsbedingungen Die Zahlung des Rechnungsbetrages ist innerhalb der Frist laut Rechnung zu veranlassen. Sollte die Zahlung nicht innerhalb dieser Frist erbracht werden, so gerät der Vertragspartner in Verzug. Für den Fall des Verzuges berechnet Kurz & Co. GmbH Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der Europäischen Zentralbank, mindestens jedoch 12% ab Fälligkeit. Desweiteren werden für jedes Mahnschreiben ab Fälligkeit pauschal 5,00€ erhoben. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt hiervon unberührt. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn Kurz & Co. GmbH über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Schecks und Wechseln gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck oder Wechsel eingelöst bzw. gutgeschrieben ist.
9. Gerichtsstand, Teilwirksamkeit Ausschließlicher Gerichtsstand ist für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten Berlin. Sollte eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.